Als Ziviltechniker für Maschinenbau bieten wir technische Überprüfungen gem. AM-VO (Arbeitsmittelverordnung) an.
Sämtliche Prüfmittel, welche der AM-VO zuzuordnen sind, unterliegen einer gesetzlichen Prüfpflicht.
- Abnahmeprüfung gem. § 7 AM-VO
- Prüfung gem. § 8 AM-VO
- Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen gem. § 9 AM-VO
- Prüfung nach Aufstellung gem. § 10 AM-VO
- Gutachtenerstellung betreffend Umbauten, Adaptierungen, usw.
- Prüfung von individuell gefertigten Lastaufnahmemitteln auf Basis einer von uns erstellten Konformitätserklärung (CE) mit sämtlichen Dokumenten gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (Festigkeitsberechnung, Tragfähigkeitsnachweis, Bedienungsanleitung)
Für Arbeitsmittel, die vor Inkrafttreten der EG-Maschinenrichtlinie (1995) in Verkehr gebracht worden sind, analysieren wir die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefährdungen, führen eine Risikobewertung durch und überprüfen die ordnungsgemäße Beschaffenheit des Arbeitsmittels nach dem 4. Abschnitt der AM-VO.
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